Platzt ein Fahrzeugreifen, weil der Autofahrer über einen größeren Gegenstand wie etwa einen Bolzen gefahren ist, muss die Vollkaskoversicherung für den daraus entstandenen Schaden aufkommen. Denn hierbei handelt es sich nicht um einen allgemeinen Betriebsschaden, der nicht versichert ist. Vielmehr sind die Schäden durch einen Unfall, nämlich die Einwirkung eines Gegenstandes entstanden.
(tf)
Landgericht Karlsruhe
Aktenzeichen 9 O 95/12