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Sofort heißt nicht in sieben Minuten

11.03.2019 13:31 Uhr
Sofort heißt nicht in sieben Minuten
Abschleppen eines Autos aus dem Halteverbot (Symbolbild)
© Foto: Matthias Tödt/dpa-Zentralbild/ZB/picture-alliance

Er ziehe sich schnell um und fahre dann gleich weg, teilte ein Falschparker dem Ordnungsamt mit. Dieses kannte nach sieben Minuten Wartezeit keine Gnade mehr – und schleppte ab.

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Wegen einer Straßensperrung verfügte eine Stadt eine Halteverbotszone in einer Straße. Ein Anwohner scherte sich darum nicht und stellte sein Auto ab. Nach einem Hinweis eines Mitarbeiters des Ordnungsamts ließ er verlauten, sein Auto wegzufahren, sobald er sich umgezogen habe. Sieben Minuten später war er umgezogen vor Ort und rieb sich die Augen: Sein Fahrzeug wurde gerade abgeschleppt. Es kam zum Rechtsstreit über die Abschleppkosten.

Das Verwaltungsgericht Koblenz billigte das Vorgehen der Stadt. Wegen der „angespannten Verkehrssituation“ sei das sofortige Abschleppen des rechtswidrig geparkten Fahrzeugs notwendig gewesen, heißt es in den Gründen. Außerdem habe es das Verkehrsschild geboten, das Fahrzeug unverzüglich wegzufahren. Da helfe auch die Erklärung des Anwohners nichts, er werde sich anziehen und danach das Fahrzeug wegfahren. Erschwerend kam nach Ansicht des Gerichts hinzu, dass er sieben Minuten nach seiner Ankündigung immer noch mit seinem Auto dagestanden habe. Der Anwohner musste das Abschleppen zahlen.

Verwaltungsgericht Koblenz

5 K 782/18.KO

(tc)

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