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Sturz auf Glatteis nach Unfall

04.12.2013 09:32 Uhr
Sturz auf Glatteis nach Unfall
Rutscht ein Geschädigter auf Glatteis aus und verletzt sich, weil er den Schaden an seinem Fahrzeug begutachten möchte, ist die daraus resultierende Verletzung dem Unfall zuzuschreiben
© Foto: trendobjects/Fotolia

Fällt ein Unfallgegner bei der Begutachtung des Schadens hin, ist der Sturz dem vorangegangenen Unfall zuzurechnen.

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Bei Glatteis kam es zu einem Auffahrunfall, bei dem das auffahrende Auto sich in der Anhängerkupplung des Vorausfahrenden verhakt hatte. Der Fahrer des vorderen Fahrzeugs stieg aus und ging um sein Fahrzeug herum, um den Schaden zu begutachten. Dabei rutschte er auf der eisglatten Fahrbahn aus und stürzte. Der Geschädigte zog sich einen Bruch der Schulter zu.

Durch das Aussteigen ist nicht etwa ein neuer Gefahrenkreis eröffnet worden. Vielmehr ist der Sturz dem Auffahrunfall zuzurechnen. Der Geschädigte kann hierfür Schmerzensgeld von der Haftpflichtversicherung des Auffahrenden verlangen.

(tra)

Bundesgerichtshof

Aktenzeichen VI ZR 116/12

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