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TÜV-Zwischenfazit zu "gefährlichen Mängeln"

12.10.2018 09:15 Uhr
TÜV-Zwischenfazit zu "gefährlichen Mängeln"
Ein TÜV-Nord-Mitarbeiter untersucht die Abgasemissionen eines Fahrzeugs
© Foto: dpa

Seit Ende Mai gibt es eine neue HU-Mängelkategorie. TÜV Nord hat ausgewertet, wie viele der untersuchten Fahrzeuge „gefährliche Mängel“ hatten und welche Konsequenzen drohen.

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Die neue Kategorie „gefährliche Mängel“ (Abkürzung: VM) ist nach TÜV-Angaben eine Zwischenstufe unterhalb der Kategorie „verkehrsunsicher“. In den ersten Monaten, nachdem die neue Kategorie eingeführt worden war, seien beim TÜV Nord im Schnitt 0,37 Prozent aller Fahrzeuge als verkehrsgefährdend eingestuft worden. 0,11 Prozent seien verkehrsunsicher gewesen, während gut 22 Prozent „erhebliche Mängel“ aufwiesen.

Hinweis zur Gefährlichkeit

Würden an einem Fahrzeug verkehrsgefährdende Mängel entdeckt, betont die Prüforganisation, dürfe keine Prüfplakette vergeben werden. VM sei ein erheblicher Mangel, „der eine direkte und unmittelbare Verkehrsgefährdung darstellt oder die Umwelt erheblich beeinträchtigt; zum Beispiel, wenn an einem Fahrzeug alle Bremslichter ausgefallen sind“.

Damit nicht genug. Im Untersuchungsbericht macht der TÜV mit einem Hinweis deutlich, dass das untersuchte Auto gefährlich ist: „An Ihrem Fahrzeug wurden gefährliche Mängel festgestellt, die eine direkte und unmittelbare Verkehrsgefährdung darstellen oder die Umwelt beeinträchtigen. Diese sind unverzüglich zu beheben. Mit dem Fahrzeug dürfen nur noch Fahrten durchgeführt werden, die zur Behebung der Mängel erforderlich sind.“

Mangel unverzüglich beheben

Der Fahrzeughalter müsse alle Mängel „unverzüglich beheben lassen“, so fordert es der TÜV, und das Fahrzeug „spätestens innerhalb eines Monats zur Nachprüfung unter Vorlage des Untersuchungsberichtes wieder vorführen“. Stillgelegt – wie bei der Mangeleinstufung „verkehrsunsicher“ - wird das monierte Fahrzeug indes nicht. Auch wird die Prüfplakette nicht entfernt und die Zulassungsstelle erfährt nichts.

Neben VM gibt es vier weitere Mangeleinstufungen: „Ohne Mangel“ (OM), „Geringe Mängel“ (GM), „Erhebliche Mängel“ (EM) und „Verkehrsunsicher“ (VU).

(tc)

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