Ein Autofahrer, der wegen eines Verkehrsstaus auf dem Seitenstreifen einer Bundesautobahn überholt und dadurch einen Unfall verursacht, haftet für diesen allein.
Der Fahrer hat nicht nur den Seitenstreifen der Autobahn verbotswidrig genutzt, sondern auch rechts überholt, was nach der Straßenverkehrsordnung ebenfalls unzulässig ist.
Schadenersatzansprüche stehen ihm daher nicht zu.
(jlp)
Amtsgericht Recklinghausen
Aktenzeichen 55 C 210/13