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Überholen auf dem Seitenstreifen? Selber schuld

03.11.2015 14:42 Uhr
Überholen auf dem Seitenstreifen? Selber schuld
Stau auf der Autobahn: Jetzt ungeduldig auf den Seitenstreifen auszuweichen, lässt einen vor Gericht schlecht aussehen, wenn es gekracht hat
© Foto: Kara/Fotolia

Ein Autofahrer, der wegen eines Verkehrsstaus auf dem Seitenstreifen einer Bundesautobahn überholt und dadurch einen Unfall verursacht, haftet für diesen allein.

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Ein Autofahrer, der wegen eines Verkehrsstaus auf dem Seitenstreifen einer Bundesautobahn überholt und dadurch einen Unfall verursacht, haftet für diesen allein.

Der Fahrer hat nicht nur den Seitenstreifen der Autobahn verbotswidrig genutzt, sondern auch rechts überholt, was nach der Straßenverkehrsordnung ebenfalls unzulässig ist.

Schadenersatzansprüche stehen ihm daher nicht zu.

(jlp)

Amtsgericht Recklinghausen

Aktenzeichen 55 C 210/13

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