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Unaufmerksamer Einbieger haftet allein

18.10.2018 13:00 Uhr
Unaufmerksamer Einbieger haftet allein
Nach dem Einbiegen krachte es - dem wartepflichtigen Fahrer brachte im Fall vor dem LG Hamburg der Hinweis auf das seiner Ansicht nach missachtete Rechtsfahrgebot seines Gegenübers nichts
© Foto: imageBROKER/picture-alliance

Im Fall vor dem Landgericht Hamburg bog ein Autofahrer in eine bevorrechtigte Straße ein und kollidierte mit einem anderen Fahrzeug. Es kam zum Streit über das Rechtsfahrgebot.

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Biegt jemand aus einer untergeordneten Straße nach rechts in eine bevorrechtigte Straße ab und stößt dort mit einem entgegenkommenden Fahrzeug zusammen, haftet der Einbiegende allein. Grund dafür ist die Vorfahrtsverletzung.

Nicht von Belang ist das Argument, der Entgegenkommende sei nicht am äußerst rechten Fahrbahn gefahren und habe damit gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen, stellte das Landgericht Hamburg klar. Denn der wartepflichtige, einbiegende Verkehr werde durch das Rechtsfahrgebot nicht geschützt, es führe noch nicht einmal zu einer Mithaftung.

Landgericht Hamburg

Aktenzeichen 306 S 10/18

(tc)

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