Bremst jemand unmittelbar nach dem Anfahren an einer Ampel ab, um eine Taube nicht überfahren zu müssen, die vor ihm auf der Straße sitzt, kann ihm hieraus kein Vorwurf gemacht werden. So äußerte sich das Amtsgericht Dortmund.
Nur weil es sich um ein Kleintier handelt, darf nicht erwartet werden, dass der Autofahrer dieses überfährt, hieß es kleintierfreundlich in den Urteilsgründen. Vielmehr haftet der Auffahrende dann allein für den Unfall.
Amtsgericht Dortmund
Aktenzeichen 425 C 2383/18
(tra)