Auch wenn bei einem Unfall mit einem Car-Sharing-Fahrzeug nur das gemietete Fahrzeug beschädigt wird, begeht der Fahrer, wenn er den Vorfall nicht meldet, Fahrerflucht. Darüber informiert Auto-Medienportal.net unter Berufung auf die DAV. Bei einem „bedeutenden Schaden“ müsse der Fahrzeugführer sogar damit rechnen, den Führerschein los zu sein.
In dem Fall streifte ein Mann mit einem Car-Sharing-Auto auf einer Stadtautobahn an der rechten Leitplanke entlang. An dem Auto entstand ein Schaden von über 8.000 Euro. Obwohl er den Unfall bemerkt hatte, floh der Mann vom Unfallort. Seine Personalien konnten nicht festgestellt werden. Durch Beschluss sollte dem Mann anschließend der Führerschein entzogen werden. Gegen diese Entscheidung wehrte er sich vor Gericht.
Das zuständige Amtsgericht Berlin-Tiergarten schmetterte die Klage jedoch ab. Denn Unfallflucht liege immer dann vor, wenn ein Schaden „an fremden Sachen“ bei einem Unfall entstünde und man sich vom Unfallort entferne. Dies sei auch bei Car-Sharing-Fahrzeugen der Fall, weil der Fahrer gegenüber dem Vermieter Feststellungspflichten unterliege.
Amtsgericht Berlin-Tiergarten
Az: 297 Gs 47/18
(ts)