Ein Fußgänger kann darauf vertrauen, dass sein Vorrang beachtet wird, wenn er bei Grün einen Fußgängerüberweg quert.
Zwar sollte er sich vorher vergewissern, dass er gefahrlos über die Straßen gehen kann, aber er muss nicht während des Überquerens permanent kontrollieren, dass sein Vorrecht von anderen Verkehrsteilnehmern geachtet wird.
Kommt es zu einem Unfall mit einem links abbiegenden Lkw, haftet der Lkw-Fahrer für den Unfall allein.
(tra/tc)
Oberlandesgericht Dresden
Aktenzeichen 7 U 568/14