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Wann rast ein Autofahrer vorsätzlich?

02.01.2019 10:13 Uhr
Wann rast ein Autofahrer vorsätzlich?
Je schneller man die erlaubte Geschwindigkeit überschreitet, desto eher kommt Vorsatz in Betracht
© Foto: Thomas Lerch Photo/Fotolia

Mit dieser Frage beschäftigte sich das Kammergericht Berlin. Und es kam zu einer klaren Prozentregel.

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Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 40 Prozent sei von Vorsatz auszugehen, stellte das Kammergericht Berlin klar, „wenn nicht besondere Umstände Anlass zu einer abweichenden Bewertung geben“. Ein Tempolimit von 30 km/h sei jedenfalls kein solcher besonderer Umstand. Grundsätzlich gilt nach Ansicht der Richter: Vorsatz sei umso mehr anzunehmen, je schneller gerast werde.

Kammergericht Berlin

Aktenzeichen 3 WS B 154/18-162 SS 70/18

(tc)

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