Bleibt ein gerade gekauftes Auto infolge eines Motorschadens liegen, hat der Verkäufer das Recht, nachzubessern, den Schaden also zu reparieren. Was ist aber, wenn der Wagen weit entfernt liegen bleibt, wo muss die Nacherfüllung dann stattfinden?
Die Nachbesserung hat dann an dem Ort zu erfolgen, an dem das Auto fahrunfähig infolge des Motorschadens liegen geblieben ist. Der Verkäufer muss also zu dem Auto hin fahren, da sonst die Nacherfüllung mit ganz erheblichen Unannehmlichkeiten verbunden wäre.
(tra)
Oberlandesgericht Koblenz
Aktenzeichen 12 U 97/14