Der Autoverkehr hatte im Deutschland der späten 50er-Jahre stark zugenommen und damit auch die Zahl der schweren Verkehrsunfälle. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, beschloss der Bundestag am 16. Juli 1957, ein „Verkehrszentralregister“ einzurichten. Führen sollte dieses das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg.
Das BMVI blickt auf zurück auf die Anfänge: „Bis 1957 war die Erfassung von Verkehrssündern nur regional organisiert. Mit der Einführung der zentralen Kartei wurde es möglich, Verkehrssünder unabhängig von Wohnsitzwechseln zu erfassen. So konnte man Wiederholungstäter besser ausfindig machen. Außerdem erhoffte man sich bessere Erkenntnisse über die Art der Verkehrsverstöße.“
Erst seit 1974 gibt es die berüchtigten Punkte – den "Grundstein für das heutige Punktesystem“, wie das Ministerium mitteilt. Seitdem werden Verstöße nach ihrer Schwere mit unterschiedlichen Punktzahlen gewichtet.
Mit der Punktereform 2014 wurde das Verkehrszentralregister in „Fahreignungsregister“ umbenannt. Nun wurden und werden Verstöße, die nicht relevant für die Verkehrssicherheit sind (zum Beispiel die Einfahrt in eine Umweltzone ohne Plakette), nicht mehr „bepunktet“. Je nach Schwere werden die Verstöße nun mit 1 bis 3 Punkten bewertet, vor der Reform waren es noch 1 bis 7.
(tc)
lothar fuhrmann