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Abfindung kann zum Steuersparen nicht geteilt werden
Wer eine Abfindung erhalten hat, darf auch in Zukunft den Einmalbetrag nicht auf mehrere Steuerjahre verteilen, um die Steuerlast zu senken. Wie der Informationsdienst des Bundestags mitteilt, verhält es sich steuerlich aber anders, wenn der Arbeitnehmer mit dem Arbeitgeber eine Fälligkeitsvereinbarung trifft. Auf Basis dieser Vereinbarung kann die Auszahlung auf mehrere Kalenderjahre verteilt werden. Entscheidend für die Besteuerung ist der Zeitpunkt, an dem das Geld dem Arbeitnehmer zufließt.
(kitz, 29.1.10)
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