-- Anzeige --

Ärgernis Platzhalter

30.05.2016 15:30 Uhr
Ärgernis Platzhalter
Halt, der gehört uns! Einen Parkplatz freizuhalten, ist eine - nicht erlaubte - Unsitte
© Foto: eugenesergeev/Fotolia

Vor allem in Großstädten kann die Suche nach einem Parkplatz nervenaufreibend sein. Ist es da erlaubt, den Beifahrer zu bitten, auszusteigen und eine Parklücke freizuhalten? Der Online-Rechtsservice Refrago hat das Thema kurz umrissen.

-- Anzeige --

Vor allem in Großstädten kann die Suche nach einem Parkplatz nervenaufreibend sein. Ist es da erlaubt, den Beifahrer zu bitten, auszusteigen und eine Parklücke freizuhalten? Der Online-Rechtsservice Refrago hat das Thema kurz umrissen.

Einen Parkplatz beziehungsweise eine Parklücke für einen Autofahrer freizuhalten, der sein Fahrzeug zum Beispiel noch einmal um den Block fährt, ist nicht erlaubt, schreibt Refrago. Wer dies tue, begehe eine Ordnungswidrigkeit nach § 1 Abs. 2 Straßenverkehrsordnung (StVO). In der Praxis bedeutet das: Wer zuerst mit seinem Fahrzeug an der Parklücke steht, parkt zuerst.

Notwehrrecht für Autofahrer

Was aber, wenn man einfahrbereit an der Parklücke steht, aber feststellen muss, dass ein Fußgänger diese – mit den Armen fuchtelnd – freihält? Darf der genervte Autofahrer dann trotzdem einfahren, ohne sich weiter um den Platzhalter zu scheren?

Einige Gerichte erachten dies als zulässig, wie Refrago in einer kurzen Übersicht zur einschlägigen Rechtsprechung mitteilt: Das Bayerische Oberste Landesgericht (Aktenzeichen 2 St RR 239/94) hat dem Autofahrer ein Notwehrrecht gemäß §32 Strafgesetzbuch eingeräumt. Das Argument des Gerichts lautete, dass das Besetzen eines Parkplatzes durch einen Fußgänger einen rechtswidrigen Angriff auf den Autofahrer darstelle. Wer also auf eine besetzte Parklücke stoße, könne in sie einfahren und den Fußgänger verdrängen. Die damit begangene Nötigung sei juristisch gerechtfertigt. Ähnlich bewertet dies das Oberlandesgericht Naumburg (Aktenzeichen 2 Ss 54/97).

Trotzdem droht Strafbarkeit

Aber: Bayerns oberste Richter gestatten nicht, dass der Autofahrer dem Fußgänger mal so richtig Beine macht. Er dürfe die Freigabe des Platzes nur „vorsichtig erzwingen“, müsse langsam einfahren und eine Gefährdung vermeiden. Wer allzu forscht einfährt, kann sich also strafbar machen, stellt Refrago fest.

 (tc)

-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


www.fahrschule-online.de ist das Online-Portal der monatlich erscheinenden Zeitschrift FAHRSCHULE aus dem Verlag Heinrich Vogel. Diese ist das offizielle, überregionale Organ der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände ist. Im Mittelpunkt der redaktionellen Leistungen stehen die Fragen der Verkehrssicherheit. Technische, wirtschaftliche und verkehrsrechtliche Probleme werden ausgiebig erörtert.

www.fahrschule-online.de bietet ein umfangreiches Internet- Angebot für Fahrschulinhaber und Fahrlehrer mit täglich aktuelle Nachrichten und Produktinformationen sowie Kurzurteile für Fahrschulinhaber und angestellte Fahrlehrer.