Am heutigen Donnerstag, 19. April 2018, ist der Modellversuch AM15 offiziell um zwei Jahre verlängert worden. Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt tritt die "Dritte Verordnung zur Änderung der Dritten Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Fahrerlaubnis-Verordnung" am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Das bedeutet, dass das Land Brandenburg, das Land Mecklenburg-Vorpommern, der Freistaat Sachsen, das Land Sachsen-Anhalt und der Freistaat Thüringen das Mindestalter für die Erteilung der Fahrerlaubnisklasse AM auf 15 Jahre festsetzen. Die Verordnung tritt mit Ablauf des 30. April 2020 außer Kraft.
(ms)