-- Anzeige --

Augen auf bei Grün

19.06.2018 14:00 Uhr
Augen auf bei Grün
Grün heißt nicht immer freie Fahrt – beim Linksabbiegevorgang über Gleisen ist immer Vorsicht geboten
© Foto: Gabi S./panthermedia.net

Nicht immer haben Autofahrer Vorrang, wenn ihnen die Ampel grün zeigt. Zum Beispiel, wenn sie die Schienen einer Straßenbahn kreuzen, um abzubiegen.

-- Anzeige --

Wenn eine Ampel grün zeigt und ein Autofahrer nach links über Gleise abbiegen möchte, sollte er auf Straßenbahnen achten. Denn diese haben bei zeitgleicher Ampelschaltung auf Grün Vorfahrt. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden. Dem Urteil lag ein Fall aus dem Jahr 2015 zugrunde, bei dem ein damals 79-Jähriger beim Linksabbiegen auf den Gleisen mit einer Straßenbahn kollidierte, die ebenfalls Grünlicht angezeigt bekommen hatte. Neben einem beschädigten Auto hatte der Kläger durch den Unfall erhebliche Verletzungen davongetragen.

Seine Klage auf Schadensersatz wurde abgewiesen. Im vorliegenden Fall gelte die in der Straßenverkehrsordnung festgelegte Vorrangregelung für Schienenbahnen. Daran müssten sich Linksabbieger, denen die Ampel Grün anzeigt, halten. Des Weiteren stellte das OLG klar: Die zuständigen Verkehrsbetriebe hätten die Ampelphasenschaltung - Grün zeitgleich für Autoverkehr und Straßenbahn - nicht ändern müssen, um gefährliche Begegnungen zu vermeiden. Zwar sei es für alle Verkehrsteilnehmer wesentlich ungefährlicher, wenn beide Verkehrsarten getrennt unterwegs seien, aber niemand habe Anspruch auf so eine Änderung.

Oberlandesgericht Hamm

Aktenzeichen 7 U 36/17

(ts)

-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


www.fahrschule-online.de ist das Online-Portal der monatlich erscheinenden Zeitschrift FAHRSCHULE aus dem Verlag Heinrich Vogel. Diese ist das offizielle, überregionale Organ der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände ist. Im Mittelpunkt der redaktionellen Leistungen stehen die Fragen der Verkehrssicherheit. Technische, wirtschaftliche und verkehrsrechtliche Probleme werden ausgiebig erörtert.

www.fahrschule-online.de bietet ein umfangreiches Internet- Angebot für Fahrschulinhaber und Fahrlehrer mit täglich aktuelle Nachrichten und Produktinformationen sowie Kurzurteile für Fahrschulinhaber und angestellte Fahrlehrer.