Wie breit dürfen Autos sein, um im Bereich von Autobahn-Baustellen legal auf der linken Spur zu fahren? Die Antwort auf diese Frage gibt das Verkehrszeichen 264 der Straßenverkehrsordnung: ein rundes Schild mit roter Umrandung und der Aufschrift „2 m“ zwischen zwei schwarzen Pfeilen links und rechts, welche die Breite symbolisieren sollen.
Für die meisten Autos sind solche Fahrspuren damit schlicht zu eng, wie Automobilklubs monieren. Denn demnach sind heute rund 70 Prozent der Pkw-Modelle breiter als zwei Meter. Selbst viele „Kleinwagen“ überschreiten die zulässige Breite solcher Fahrspuren, betont etwa der ADAC.
Maßgeblich sind die Außenspiegel
Als besonders problematisch erweist sich in dem Zusammenhang, dass Autofahrer zwar meist ein Gefühl für die Breite ihres Fahrzeugs entwickelt haben, diese aber nicht in Zahlen angeben können. Dabei hilft leider auch ein Blick in die Fahrzeug-Papiere nicht wirklich weiter: Denn dort ist in der Regel die Breite des Fahrzeugs ohne Außenspiegel angegeben. Wie breit ein Fahrzeug tatsächlich ist, bemisst sich jedoch mit Spiegeln.
Diese Unkenntnis über die tatsächliche Fahrzeugbreite kann den Fahrer leicht Geld kosten und ihm Ärger einbringen, warnen die Autoklubs. Im günstigsten Fall droht nämlich ein Bußgeld von 20 Euro, wenn man mit „Überbreite“ erwischt wird. Viel unangenehmer kann dies bei einem Unfall werden, wenn eventuell sogar der Kasko-Versicherungsschutz eingeschränkt wird.
Zur Sicherheit lieber rechts bleiben
Deshalb empfehlen die Experten, sich über die tatsächliche Breite ihres Fahrzeugs zu informieren. Wer sich nicht sicher ist, sollte einfach rechts bleiben. Das ist dann weniger riskant für alle Beteiligten und schont die eigenen Nerven.
(tc)