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Automatischer Notruf verpflichtend ab 31. März

16.03.2018 11:40 Uhr
Automatischer Notruf verpflichtend ab 31. März
Die Notrufsäule wird künftig an Bedeutung verlieren, wenn Fahrzeuge automatisch Hilfe anfordern
© Foto: GDV DL

Alle neuen Fahrzeuge müssen ab dem 31. März 2018 ein bordeigenes System zur Versendung von einem automatischen Notruf eingebaut haben.

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Neue Autos müssen ab 31. März 2018 mit der Funktion eCall ausgerüstet sein. Dabei handelt es sich um ein Notrufsystem, das nach einem Unfall automatisch Hilfe anfordert. Es soll dazu beitragen, Rettungseinsätze zu beschleunigen und effizienter zu machen. 2.500 Menschen, rechnet die EU-Kommission, könnten jährlich durch den Einsatz des neuen Notrufsystems gerettet werden. Im Jahr 2015 waren auf europäischen Straßen 26.000 Menschen bei Verkehrsunfällen tödlich verunglückt. 

eCall steht für emergency call und ist ein System, mit dem im Falle eines Unfalls automatisch durch den auslösenden Airbagsensor und über das Mobilfunknetz die örtlich zuständige Notrufabfragestelle informiert wird. Dabei wird ein sogenannter Minimaldatensatz übertragen, der die Positionsdaten des Unfallfahrzeugs enthält. Die Positionsdaten werden mit Hilfe des Satellitennavigationssystems GNSS (Global Navigation Satellite System) ermittelt. Weiterhin wird eine Sprechverbindung zwischen dem Fahrzeug und der Notrufabfragestelle aufgebaut. Notwendige Rettungsmaßnahmen können so auf dem Land um 50 Prozent, in Städten um 40 Prozent schneller eingeleitet werden. Aber auch wenn zum Beispiel aufgrund von Verletzungen der Fahrzeuginsassen keine Sprechverbindung zustande kommt, kann zukünftig die Notrufabfragestelle eine sofortige Hilfeleistung veranlassen.

(ms)

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