Vor einigen Wochen hat eine Ethik-Kommission Leitlinien für automatisierte und vernetzte Fahrsysteme vorgelegt (siehe Fahrschul-Ausgabe vom August, Seite 30). Die Bundesregierung hat nun auf die Ergebnisse reagiert und angekündigt, „klare Ethik-Regeln“ zu schaffen. Dazu gehören laut einer Unterrichtung durch die Regierung (klicken Sie hier) die Anpassung des deutschen Straßenverkehrsrecht, Maßnahmen zur Datensicherheit und gegen Überwachung sowie ein Dialog in der Öffentlichkeit.
Die Regierung geht davon aus, dass „der Fahrer grundsätzlich selbst über Weitergabe und Verwendung seiner Fahrzeugdaten entscheiden können soll“. Sie will keinen Zwang zur Nutzung automatisierter Systeme und fordert, automatisiertes und vernetztes Fahren „für alle Verkehrsteilnehmer zugänglich, verständlich und erfahrbar zu machen“.
Zum den viel diskutierten Dilemma-Situationen bei Unfällen wird in dem Bericht festgehalten: „Die Bundesregierung wird die Entwicklung eines geeigneten Rechtsrahmens für die Programmierung von Fahrcomputern vorantreiben, der die in den Ethik-Leitlinien enthaltenen Grundsätze für unausweichliche Unfallsituationen verbindlich vorschreibt“. Es gelte dabei, diese Situationen soweit wie möglich zu vermeiden. „Die Vermeidung eines Personenschadens hat stets Vorrang vor der Vermeidung eines Sachschadens und jede Qualifizierung von Menschen nach persönlichen Merkmalen ist unzulässig.“ (tr)