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Autowäsche auf Privatgelände meist rechtswidrig

19.08.2017 09:59 Uhr
Autowäsche auf Privatgelände meist rechtswidrig
Nicht in allen Städten und Gemeinden ist es erlaubt, sein Auto auf dem eigenen Grundstück zu putzen
© Foto: bernardbodo/adobe.stock.com

Vielerorts ist es verboten, sein Auto in der eigenen Einfahrt zu reinigen. Wer dagegen verstößt, dem drohen Geldstrafen bis zu 1.000 Euro.

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Viele Autofahrer nutzen die eigenen Garageneinfahrten oder Stellplätze, um ihr Auto zu reinigen. Doch in vielen Städten und Gemeinden ist das inzwischen verboten. Oft gilt das Verbot sogar schon für das einfache Abspritzen mit klarem Wasser, teilte das Infocenter der R+V Versicherung mit. Es sei zwar bequem und günstig, das Fahrzeug direkt vor der Haustür zu waschen. Doch die private Autowäsche könne Gewässer verunreinigen, weil sich dabei auch Ölrückstände, Teer und andere Stoffe lösen. „Hinzu kommt, dass spezielle und teilweise aggressive Putzmittel für die Autopflege ins Grundwasser gelangen können“, sagt Ralph Glodek, Nachhaltigkeitsbeauftragter beim R+V-Infocenter. Umweltfreundlicher ist es, das Auto in einer Autowaschanlage oder auf ausgewiesenen Waschplätzen zu reinigen. „Das Abwasser wird hier umweltschonend in den Kreislauf eingebracht und die Reinigungsmittel genauer dosiert.“

Untergrund kann entscheidend sein

In vielen Städten und Gemeinden sei es ohnehin verboten, das Auto auf unbefestigten Untergründen zu reinigen, wie beispielsweise auf einer gepflasterten Einfahrt. Allerdings fehle eine deutschlandweit einheitliche Regelung. „Wir empfehlen Autobesitzern, sich vorab zu erkundigen, ob die Autowäsche auf privatem Gelände erlaubt ist“, so Glodek. In der Regel ist die „Untere Wasserbehörde“ für solche Anfragen zuständig. Auch in der Stadt- oder Gemeindeordnung ist es normalerweise eindeutig festgelegt. Wer dagegen verstößt, begeht zumindest eine Ordnungswidrigkeit. Eine Geldbuße von bis zu 1.000 Euro kann drohen. Grundsätzlich untersagt sei die Autowäsche in Wasserschutzgebieten.

Anders sieht es unter Umständen bei geteerten oder anders versiegelten Flächen aus: Wenn die Schmutzabwässer in die Kanalisation fließen und über die Kläranlagen gereinigt werden, ist die Fahrzeugwäsche gegebenenfalls erlaubt. Auch hier würden die zuständigen Behörden Auskunft geben. Anders sieht es bei öffentlichen Straßen und Plätzen aus. Die haben zwar meist einen befestigten Untergrund, trotzdem sei hier meist die Fahrzeugpflege nicht gestattet. „Ein Großteil der Gemeinden und Städte hat für die Autowäsche auf öffentlichen Straßen Sonderregelungen getroffen. Diese verbieten schon das einfache Abspritzen“, sagt Glodek. (ts)

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