Es gibt eine Bagatellgrenze beim Rücktritt vom Neuwagenkauf, hat der Bundesgerichtshof entschieden. Nämlich dann, wenn der Mängelbeseitigungsaufwand, gemessen am Kaufpreis des Neuwagens (hier: 29.953 Euro), nur sehr gering ist. Eine Rückabwicklung des Neuwagenkaufs ist nur dann berechtigt, wenn der Mängelbeseitigungsaufwand fünf Prozent des Kaufpreises überschreitet.
(jlp)
Bundesgerichtshof
Aktenzeichen VIII ZR 94/13