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Bagatellschäden: Ein Zettel reicht nicht

11.08.2018 09:30 Uhr
Bagatellschäden: Ein Zettel reicht nicht
Kleiner Blechschaden, nicht tragisch? Die Justiz sieht das anders
© Foto: Auto-Medienportal.net/ACE

Zwei Drittel reagieren richtig, mehr als ein Viertel macht sich strafbar: Bei Bagatellschäden im Straßenverkehr handeln nicht alle Autohalter vorbildlich.

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68 Prozent der Autohalter, die von Autoscout24 zu ihrem Verhalten nach Bagatellschäden befragt worden sind, informieren die Verkehrspolizei oder warten auf den Eigentümer des beschädigten Fahrzeugs. 23 Prozent halten sich damit nicht auf und klemmen schnell einen Zettel mit der eigenen Adresse hinter den Scheibenwischer und machen sich aus dem Staub, fünf Prozent fahren gleich weiter.

Strafe, Punkte, Fahrverbot

„Ein Zettel reicht aber nicht aus“, warnt auto-medienportal.net, das sich mit der Autoscout24-Umfrage beschäftigt hat. „Wer sich unerlaubt vom Unfallort entfernt, begeht eine Straftat und verliert unter Umständen auch noch seinen Versicherungsschutz. Das Hinterlassen eines Zettels wird offiziell als Fahrerflucht eingestuft.“ Als Sanktionen kämen Geld- oder Freiheitsstraße, drei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten in Betracht.

Einfallsreiche Wege aus der Bagatelle 

Zwei Prozent – laut Autoscout24 vor allem Frauen – rufen am Unfallort ihren Vater, um das weitere Vorgehen zu besprechen, ein Prozent telefoniert mit dem Anwalt.

Eine Minderheit der Befragten lässt sich noch mehr einfallen. Einer von 100 würde selbst an einem derangierten Seitenspiegel rumhantieren, um diesen wieder halbwegs zu fixieren. 0,3 Prozent lösen Bagatell-Schäden gleich mit Geld und pinnen einen 100-Euro-Schein unter den Scheibenwischer, fand Autoscout24 heraus.

(tc)

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