01.02.2012

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Berichtigung: Klasse A1 darf nur mit 125er geprüft werden

Im Magazin von Ausgabe 2/2012 stand in der Meldung über die GW 250 Inazuma, dass sie die Bedingungen für ein Prüfungsfahrzeug der Fahrerlaubnisklasse A1 ab 2013 erfüllen würde. Das ist nicht der Fall, für den Führerschein A1 darf weiterhin nur auf einem Leichtkraftrad – sprich einer 125er – geprüft werden. Wir bitten, die Falschmeldung zu entschuldigen.
(kitz)

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