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Betriebsgefahr als Rückfallebene

15.09.2017 08:45 Uhr
Betriebsgefahr als Rückfallebene
So könnte der Unfall abgelaufen sein - oder doch ganz anders? Die sogenannte Betriebsgefahr gibt Anhaltspunkte, wenn niemand genau weiß, wie und warum es zu einer Kollision kam
© Foto: Fotohansel/stock.adobe.com

Wer haftet wie, wenn es kracht und unklar bleibt, wie der Unfall passiert ist? Das Landgericht München hat sich dazu geäußert.

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Lässt sich nicht aufklären, wie sich der Unfall genau ereignet hat, ist die jeweilige Betriebsgefahr der unfallbeteiligten Fahrzeuge – also die Gefahr, die von den Fahrzeugen allein durch die Teilnahme am Straßenverkehr ausgeht – gegeneinander abzuwägen. Bei der Kollision zwischen einem Bus und einem Pkw ist eine Quote von 60 zu 40 zu Lasten des Busses angemessen.

Landgericht München I

Aktenzeichen 17 O 6883/16

(tra/tc)

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