Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine gesetzliche Regelung von 2017, die die sogenannte Störerhaftung beendet hatte, in wesentlichen Punkten für rechtens erklärt. Nach Informationen der „Zeit“ ging es in dem Verfahren um einen Computerspiele-Hersteller, der einen Betreiber offener WLAN-Hotsports rechtlich zur Verantwortung ziehen wollte, als über dessen Hotspots ein Spiel illegal in eine Tauschbörse hochgeladen wurde.
Das Gesetz, um das es ging - das neue Telemediengesetz -, sei mit dem Europarecht vereinbar, teilte der BGH mit. Geschädigte, etwa im obigen Fall der Spielhersteller, könnten WLAN-Betreiber immer noch gerichtlich zur Sperrung bestimmter Inhalte anhalten. Damit seien ihre Urheberrechte ausreichend geschützt, betonte das höchste deutsche Zivilgericht.
(tc)