Knapp ein Jahr sind die Änderungen im Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz und in der -Verordnung alt. Mit einem ersten Fazit und den Aufgaben für die Zukunft beschäftigten sich die Teilnehmer des Workshops „Das neue Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz und die -Verordnung: Was ist wichtig für Fahrlehrer“ auf dem Symposium „Neues Recht“, der von Dieter Quentin, 1. stellvertretender Vorsitzender der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände (BVF), und Jürgen Kopp, 3. Vorsitzender des Landesverbandes Bayerischer Fahrlehrer, durchgeführt wurde.
Kontrovers diskutiert wurden die Änderungen zur Anerkennung und Überwachung von Ausbildungsstätten. Wer als Fahrschule externe Schulungen machen will, der benötigt eine staatliche, schriftliche Anerkennung. „Wenn man in Räumen schult, die nicht anerkannt sind, kann das viele Tausend Euro kosten“, warnte Jürgen Kopp vor den finanziellen Folgen der Nichtbeachtung der neuen Regelungen.
Wer bei Unterricht und Teilnahmebescheinigung trickst, für den sind die Folgen dramatisch. „Beim zweiten Mal ist der Laden dicht“, brachte Quentin den Gesetzestext auf den Punkt. Wichtig aus Sicht eines Fahrschulinhabers ist, dass dieser für die Schulungen in seiner Fahrschule qualifiziertes und verlässliches Personal auswählt. „Wenn der letzte Dozent einfach 60 Minuten früher Schluss macht, dann trifft es alle Verantwortlichen und hat massive Auswirkungen auf den Betrieb der Fahrschule“, mahnte Quentin.
Auch die Überwachung sorgte für viel Unmut unter den Teilnehmern des Workshops. Zu unterschiedlich sind die Vorgehensweisen der Behörden, jedes Bundesland gibt dabei die (eigene) Richtung vor. „Wir brauchen eine gleichmäßige Überwachung aller Ausbildungsstätten“, forderte Jürgen Kopp.
Einen ausführlichen Bericht über das Symposium und die Workshops lesen Sie in der Ausgabe 12 der Fahrschule, die am 7. Dezember erscheint. (tr)