Ein Verkehrsteilnehmer, der sein Kraftfahrzeug abstellt, ist verpflichtet, sich auch nach dem Abstellen seines Fahrzeugs darüber zu informieren, ob das Halten an der betreffenden Stelle zulässig ist.
Ein Fahrer muss sich nach solchen Verkehrszeichen sorgfältig umsehen und sich über den örtlichen und zeitlichen Geltungsbereich eines etwaigen Halteverbots informieren. Bevor er sein Fahrzeug endgültig abstellt, muss er den leicht einsehbaren Nahbereich auf das Vorhandensein solcher Verkehrsregelungen überprüfen und dafür gegebenenfalls auch eine gewisse Strecke nach beiden Richtungen abschreiten.
Hierzu ist er gerade dann verpflichtet, wenn die Sicht auf mögliche Aufstellorte, zum Beispiel durch andere Fahrzeuge, versperrt ist.
(jlp)
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
Aktenzeichen OVG 1 B 33.14