03.03.2010

Fahrschule-Online Recht

Zapfsäule

Diesel-Zapfsäule kann überall sein

Ein Pkw-Fahrer hatte Superbenzin getankt, obwohl er Diesel hätte tanken müssen. Er machte den Tankstellenbetreiber hierfür verantwortlich. Sein Argument: Die Zapfsäule für den Diesel sei entgegen der sonst üblichen Anordnung nicht am Rand der Zapfsäulenbatterie angebracht gewesen.

Die Ansprüche wurden als unbegründet zurückgewiesen. Der Kunde einer Tankstelle hat keinen Anspruch auf eine bestimmte Anordnung von Zapfsäulen, sondern lediglich darauf, dass sie ordnungsgemäß beschriftet sind.
(tra, 3.3.10)

Oberlandesgericht Hamm
Aktenzeichen 2 U 155/08

Anzeige

Weitere Informationen



Bildergalerie

Aktuelles Heft

Themenübersicht

Hier finden Sie Informationen über die neuesten Themen in der Zeitschrift Fahrschule mehr

Anzeige: Fahrschul-Auto mieten !

FTS

Willkommen bei der FTS Fahrschul-Mobilitätsservice GmbH !

einer der professionellsten und größten Autovermietungen für Fahrschulen in Deutschland mehr

60 Jahre Fahrschulgeschichte

Sechs Jahrzehnte Revue passieren lassen

Von 1950 bis 2009 hat „Fahrschule“ wichtige Entwicklungen in der Fahrschulbranche begleitet. Wissenswertes und Skurriles hat die Redaktion für Sie aufbereitet mehr

Fahrlehrerbrief

Fahrlehrerbrief

Der Fahrlehrerbrief erscheint 10 x im Jahr und ist die unverzichtbare Informationsquelle für ein effizientes Fahrschul-Management und moderne Unterrichtsgestaltung.
Sponsored by BMW
Jetzt kostenlos testen! mehr

Newsletter

Jetzt kostenfrei abonnieren!

Wöchentlich stellen wir Ihnen die wichtigsten Neuigkeiten aus der Fahrschul-Praxis zur Verfügung
jetzt registrieren

Kontaktbox

Haben Sie noch Fragen?

Dann kontaktieren Sie uns - wir helfen Ihnen gerne weiter! mehr