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Drei volle Tage Vorlauf

31.05.2018 09:11 Uhr
Drei volle Tage Vorlauf
Drei volle Tage vorher müssen mobile Halteverbotsschilder aufgestellt werden, ehe abgeschleppt werden darf, entschied das BVerwG
© Foto: Roland Holschneider_picture alliance_dpa

Ende Mai hat das Bundesverwaltungsgericht klargestellt, wann mobile Halteverbotsschilder aufgestellt werden müssen, um einen Falschparker abschleppen zu können.

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Das Bundesverwaltungsgericht ist der Ansicht, dass die bislang in den meisten Bundesländern praktizierte Vorlauffrist von drei vollen Tagen nicht zu „Funktionsdefiziten“ geführt habe. Das berichtet der ADAC. Eventuelle Haltverbotsregelungen – Gründe dafür können Bauarbeiten, Straßenfeste oder Umzüge sein –­, seien zudem meistens „deutlich vorher bekannt“

Das BVerwG argumentierte laut ADAC, dass es eine „unangemesse Belastung“ für den Fahrzeughalter darstelle, wenn die Frist nur 48 Stunden betrage. Das höchste deutsche Verwaltungsgericht plädierte stattdessen für drei volle Tage, zumal „eine stundenscharfe Berechnung des Vorlaufs schwer zu handhaben“ sei.

Die Vorinstanz, das OVG Münster, befürwortete noch eine kürzere Vorlaufzeit von 48 Stunden.

Bundesverwaltungsgericht

Aktenzeichen 3 C 25.16

(tc)

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