Schwere Verstöße gegen Paragraf 23 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) sollen zukünftig mit einem einmonatigen Fahrverbot geahndet werden. Dafür haben die Delegierten auf der Jahreshauptversammlung der Deutschen Verkehrswacht gestimmt. Diese Forderung solle auch für Nutzer von Mobiltelefonen am Steuer gelten, die wiederholt ermittelt werden.
„Telefonieren mit dem Handy während der Fahrt ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine große Gefährdung anderer im Straßenverkehr“, warnte DVW-Präsident Kurt Bodewig in Würzburg. „Deshalb sind wir für ein einmonatiges Fahrverbot für Wiederholungstäter.“ Die DVW begrüße die Pläne des Bundesverkehrsministeriums und der Verkehrsministerkonferenz, für diese Delikte einen neuen Sanktionsrahmen festzulegen.
Laut einer repräsentativen forsa-Umfrage vom August 2016 gaben 30 Prozent der Autofahrer an, hin und wieder einen Blick auf ihr Mobiltelefon zu werfen um zu sehen, ob jemand angerufen oder geschrieben hat, ebenso viele gaben an, ihr Mobiltelefon während der Fahrt aktiv zu nutzen. Von den Befragten fühlten sich 40 Prozent stark und weitere 20 Prozent sehr stark abgelenkt, Fahrfehler würden in Kauf genommen.
(tc)