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Einbieger vs. Rückwärtsfahrer

28.02.2018 12:43 Uhr
Einbieger vs. Rückwärtsfahrer
Im Fall kam es zu einer Kollision zwischen einem Einbieger und einem Fahrzeug, das im fließenden Verkehr rückwärts fuhr
© Foto: DanBu.Berlin/stock.adobe.com

Eine Autofahrerin stieß beim Einbiegen über einen abgesenkten Bordstein mit einem Rückwärtsfahrer zusammen. Sie wollte Schadenersatz, bekam aber eine Lektion erteilt.

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Darum ging es: Die Klägerin verließ mit ihrem Fahrzeug ein P+R-Gelände über einen abgesenkten Bordstein. Auf der Straße kam zu einer Kollision mit dem Lkw des Beklagten, der dort rückwärts fuhr.

Die Klägerin wollte ihren Schaden ersetzt haben. Der Beklagte habe beim Rückwärtsfahren gegen Paragraf 9 Abs. 5 StVO verstoßen, argumentierte sie.

Vor dem Landgericht Hamburg ging sie aber leer aus. Denn Paragraf 9 Abs. 5 StVO schütze vor allem den fließenden Verkehr und nicht den einbiegenden Verkehr – darauf könne sie sich nicht stützen, stellten die Richter klar.

Sie selbst habe aber Paragraf 10 Abs. 1 StVO außer Acht gelassen: Der Unfall habe sich beim Verlassen des Parkplatzbereiches über den abgesenkten Bordstein und dem Einfahren in die Fahrbahn ereignet. Die Klägerin hätte sich hierbei so verhalten müssen, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen sei.

Landgericht Hamburg

Aktenzeichen 306 S 1/17

(tra/tc)

 

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