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„Eine Aufrechnung von Opfern darf nicht durchgeführt werden“

22.06.2017 12:51 Uhr
„Eine Aufrechnung von Opfern darf nicht durchgeführt werden“
Der Jurist Udo di Fabio (links) überreichte den Bericht der Ethik-Kommission für selbstfahrende und vernetzte Autos an Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU)
© Foto: Picturen Alliance/dpa/Kay Nietfeld

Eine Ethikkommission hat 20 Leitlinien für das autonome Fahren entwickelt. Der Bericht fasst die wichtigsten ethischen Fragen zusammen und versucht eine erste Einordnung. Auch die Fahrausbildung wird thematisiert.

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14 Wissenschaftler haben im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums einen Bericht zum automatisierten Fahren erstellt. Dieser wurde nun in Berlin mit 20 Thesen vorgestellt. Der Leiter der Ethikkommission, der ehemalige Verfassungsrichter Udo Di Fabio, machte dabei auf die noch zu lösenden Probleme aufmerksam: „Die Ethik-Kommission hat erste Leitlinien entwickelt, die eine Zulassung automatisierter Fahrsysteme erlauben, allerdings im Hinblick auf Sicherheit, menschliche Würde, persönliche Entscheidungsfreiheit und Datenautonomie besondere Anforderungen stellen.“

Der Bericht wirft dabei viele relevante Fragen auf, etwa nach der Missbrauchsgefahr bei einer totalen Vernetzung der Infrastruktur, nach der Verantwortung von Hersteller und Fahrer oder der verpflichtenden Einführung vollautomatisierter Systeme. Die Autoren halten, bei allen Herausforderungen, aber fest: „Die Einführung höherer automatisierter Fahrsysteme insbesondere mit der Möglichkeit automatisierter Kollisionsvermeidung kann gesellschaftlich und ethisch geboten sein, wenn damit vorhandene Potentiale der Schadensminderung genutzt werden können.“ Sprich: Das Ziel der Verkehrssicherheit ist für die Autoren das entscheidende Kriterium für die Einführung automatisierter Systeme.

Einer der wichtigsten Punkte ist dabei die Entscheidung, die der Computer in einer unausweichlichen Kollisionssituation treffen muss. Die Kommission hält fest: „Jede Qualifizierung nach persönlichen Merkmalen (Alter, Geschlecht, körperliche oder geistige Konstitution) ist strikt untersagt.“ Auch eine Aufrechnung von Opfern dürfe nicht durchgeführt werden. Einzig eine „Schadensminimierung“ sei zulässig – was das jedoch konkret bedeutet, ist in der Kommission umstritten. „Hier hat die Kommission ihre Diskussion noch nicht befriedigend und auch nicht in jeder Hinsicht konsensual zu Ende führen können“, heißt es im Bericht.

Und noch eine weitere Frage beschäftigte die Mitglieder der Kommission: Darf ich andere opfern, um mich selbst zu schützen? Im Text steht dazu: „Grundsätzlich gilt, dass die an Mobilitätsrisiken Beteiligten nicht Unbeteiligte opfern dürfen.“

Ebenfalls relevant: die anfallenden Daten. Hier muss die Datenhoheit der Verkehrsteilnehmer gewahrt werden, fordern die Autoren. Das heißt, Halter oder Nutzer müssen selber über Weitergabe und Verwendung der Fahrzeugdaten entscheiden. Diese Freiwilligkeit setzt aber natürlich das Bestehen „ernsthafter Alternativen“ voraus. „Einer normativen Kraft des Faktischen, wie sie etwa beim Datenzugriff durch die Betreiber von Suchmaschinen oder sozialen Netzwerken vorherrscht, sollte frühzeitig entgegengewirkt werden.“

Und auch zur Fahrausbildung findet sich eine Forderung – die letzte der 20 Thesen. Die Ehtikkommission fordert: „Der sachgerechte Umgang mit automatisierten Fahrsystemen sollte bei der Fahrausbildung in geeigneter Weise vermittelt und geprüft werden.“

Wer den Bericht im Original lesen will, der noch viele weitere spannende Themen und Fragen behandelt, der klickt hier. (tr)

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