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Enge Parkhauseinfahrt: Umbau nötig?

23.05.2017 07:50 Uhr
Enge Parkhauseinfahrt: Umbau nötig?
Auch wenn die Ausmaße einer Parkhaus-Zufahrt nicht mehr dem Stand der Zeit entsprechen: Die Verantwortlichen eines Parkhauses müssen darauf nicht reagieren
© Foto: GM Photography/stock.adobe.com

Das Landgericht Saarbrücken hat sich dazu geäußert, welche Baumängel die Verwaltung eines Parkhauses beseitigen muss und welche nicht.

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Der Verwalter eines Parkhauses muss laut Landgericht Saarbücken für „offensichtliche bauliche Mängel“ einstehen und diese beseitigen, damit niemand geschädigt wird, der das Parkhaus benutzt. Aber für welche nicht?

Er sei nicht verpflichtet, das Parkhaus „immer wieder neu an geänderte baurechtliche Vorschriften anzupassen“. Das bedeutet nach Ansicht der Richter: Er müsse beispielsweise nicht die Zufahrt zu seinem Parkhaus verbreitern, weil eine neue Bauverordnung dies vorschreibe.

Landgericht Saarbrücken

Aktenzeichen 13 S 73/16

(tra)

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