Fahranfänger: ADAC setzt bei Versicherung Grenzen

13.08.2010 10:32 Uhr
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Mit diesem alten Golf GTI, auch wenn er noch so gut "in Schuss ist", würden BF 17-Teilnehmer keinen Nachlass bekommen
© Foto: Volkswagen

Teilnehmer am Begleiteten Fahren bekommen einen Nachlass auf ihr erstes Auto nur dann, wenn es zwei Bedingungen erfüllt.

Das große Wirtschaftsunternehmen aus München stuft Fahranfänger, die am Begleiteten Fahren teilgenommen haben, beim „Führerscheinstarterpaket“ in die Schadenfreiheitsklasse 1 (100 Prozent) ein. Dafür gelten allerdings zwei Voraussetzungen: Der Pkw des Neulings darf höchstens 115 PS haben und höchstens zwölf Jahre alt sein, um ein Mindestmaß an Sicherheitstechnik zu bieten. Die Pannenhilfe ist für Führerscheinneulinge im ersten Jahr kostenlos. Einen nicht näher bezifferten Nachlass bekommen alle Fahranfänger, die innerhalb der ersten zwölf Monate nach Abschluss eines Vertrages mit der ADAC-AutoVersicherung ein Fahrsicherheitstraining des öffentlich gerne als Club auftretenden Wirtschaftsunternehmens absolvieren. (dif, 13.08.10)

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