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„Fahrer und Computer rechtlich gleichgestellt“: Gesetzentwurf zum automatisierten Fahren

26.01.2017 08:00 Uhr
„Fahrer und Computer rechtlich gleichgestellt“: Gesetzentwurf zum automatisierten Fahren
Verkehrsminister Dobrindt: "Wir schaffen das modernste Straßenverkehrsrecht der Welt."
© Foto: picture-alliance/dpa

Bundeskabinett verabschiedet Gesetzentwurf zum automatisierten Fahren: Hoch- oder vollautomatisierte Fahrsysteme dürfen künftig selbstständig fahren.

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Das Bundeskabinett hat den von Bundesminister Alexander Dobrindt (CSU) vorgelegten Gesetzentwurf zum automatisierten Fahren (Änderung des Straßenverkehrsgesetzes) beschlossen. Das teilte das Verkehrsministerium mit. Kern des Gesetzes sei die rechtliche Gleichstellung von menschlichem Fahrer und Computer. Hoch- oder vollautomatisierte Fahrsysteme dürfen damit künftig die Fahraufgabe selbstständig übernehmen, so das Ministerium.

„Wir stellen Fahrer und Computer rechtlich gleich“, sagte Dobrindt. „Das heißt: Automatisierte Systeme im Auto dürfen die Fahraufgabe komplett übernehmen. Wir ermöglichen damit, dass der Fahrer während der hochautomatisierten Fahrt die Hände vom Lenker nehmen darf, um etwa im Internet zu surfen oder E-Mails zu checken.“

Mit dem Gesetz werde eine Rückübernahme der Fahrzeugsteuerung durch den Fahrer nur dann vorgeschrieben, wenn das hoch- oder vollautomatisierte System diesen dazu auffordere oder wenn die Voraussetzungen für eine bestimmungsgemäße Verwendung der hoch- oder vollautomatisierten Fahrfunktionen nicht mehr vorlägen, schreibt das Ministerium. Um nachweisen zu können, ob der Fahrer in einer bestimmten Fahrsituation die Fahraufgabe innehatte oder das System, wird der Einsatz eines Datenspeichers („Blackbox“) vorgeschrieben.

(tr)

 

 

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