In Mainz wurde einem angestellten Fahrlehrer wegen seiner Spielsucht die Fahrlehrerlaubnis entzogen. Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts in Mainz ist der Fahrlehrer wegen der Spielsucht als unzuverlässig anzusehen. Der Beschuldigte hatte in 85 Fällen Bargeld, mit dem Fahrschüler bezahlt hatten, nicht an den Fahrschulinhaber weitergeleitet – insgesamt waren es 17.035 Euro. (kitz) Verwaltungsgericht Mainz 3 L 995/11.MZ vom 25.10.11
Fahrlehrerlaubnis: Mit Spielsucht Erlaubnis verspielt
Wer krankhaft spielt, kann vom Gericht als unzuverlässig eingestuft werden und riskiert den Entzug der Fahrlehrerlaubnis.