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Fahrschul-Nachrichten nur mit Einverständniserklärung

18.05.2018 13:02 Uhr
Fahrschul-Nachrichten nur mit Einverständniserklärung
Wegen der Datenschutz-Grundverordnung dürfen ohne Einwilligung ab dem 25. Mai keine Nachrichten mehr an Newsletter-Abonnenten versendet werden
© Foto: Stockwerk-Fotodesign/stock.adobe.com

Datenschutz-Grundverordnung: Für den Erhalt von Informationen muss das Einverständnis erklärt werden.

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Am 25. Mai 2018 tritt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft. Was Fahrschulen hierzu beachten müssen, stand in der Mai-Ausgabe der "Fahrschule". Aber die DSGVO betrifft nicht nur das Fahrschulunternehmen und dessen Kunden, sondern auch die Informationen, die Fahrlehrer bekommen. Konkret: Ab dem 25. Mai kann nur noch der den kostenlosen Newsletter mit allen wichtigen Meldungen rund um den Berufsstand lesen, der hierfür sein Einverständnis gegeben hat. 

Alle unsere Newsletter-Abonnenten erhalten hierzu bis Mittwoch, den 23. Mai, eine E-Mail mit dem Betreff "Aktivieren Sie Ihre Einwilligung für den Fahrschule Online Newsletter". Bitte öffnen Sie diese E-Mail und erteilen Sie erneut Ihr Einverständnis, wenn Sie weiterhin kostenlos mit den Neuigkeiten rund um die Fahrschulbranche versorgt werden möchten.

(bub)

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