Am 25. Mai 2018 tritt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft. Was Fahrschulen hierzu beachten müssen, stand in der Mai-Ausgabe der "Fahrschule". Aber die DSGVO betrifft nicht nur das Fahrschulunternehmen und dessen Kunden, sondern auch die Informationen, die Fahrlehrer bekommen. Konkret: Ab dem 25. Mai kann nur noch der den kostenlosen Newsletter mit allen wichtigen Meldungen rund um den Berufsstand lesen, der hierfür sein Einverständnis gegeben hat.
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(bub)