„Schaltet eine Baustellenampel auf Rot, überholt ein Fahrzeugführer dennoch einen anhaltenden Pkw und begeht damit einen qualifizierten Rotlichtverstoß, liegt ein grob verkehrswidriges Verhalten vor, das zur Verhängung eines Fahrverbotes führt.“ So lautet die Hauptaussage eines Urteils des Oberlandesgerichts (OLG) Zweibrücken, von dem der ADAC in seinem Rechtsnewsletter berichtet.
Für das OLG ist es dabei unwichtig, ob es zu einer „Gefährdungslage“ an der Baustellenampel bzw. auf der Strecke danach gekommen ist. Das heißt übersetzt, es muss zum Beispiel niemand bei Grün entgegengekommen sein. Schon allein aufgrund des an den Tag gelegten Fahrverhaltens sei ein Fahrverbot zu verhängen, dies allein sei - wie oben schon erwähnt - „grob verkehrswidrig“.
Oberlandesgericht Zweibrücken
Aktenzeichen 1 OWI 2 SS BS 107/18
(tc)