Führerschein-Befristung füllt das "Sommerloch"

27.08.2010 14:28 Uhr
Bürokraten_Web
Die zuständigen Beamten müssen sich während des langwierigen Gesetzgebungsverfahrens mit den Meinungen von Verbänden und der Länder auseinandersetzen (hier sind übrigens Models abgebildet!)
© Foto: Hermann Rupp

Die am 26. August 2010 aufgekommene Berichterstattung über die geplante Befristung aller Führerscheine rührt von der Umsetzung der 3. EG-Führerscheinrichtlinie her und bringt Fahrlehrern daher nichts Neues.

Das Bundeskabinett hat am 26. August 2010 einen Gesetzentwurf beschlossen, der erst den Anfang der Umsetzung der 3. EG-Führerscheinrichtlinie ins deutsche Recht bedeutet. Ein Bestandteil dieses Pakets an Neuregelungen ist die Befristung von Führerscheinen, die nach dem In-Kraft-Treten im Januar 2013 ausgestellt werden. Da das Thema "Führerschein" in der Öffentlichkeit eine hohe Aufmerksamkeit genießt, haben Fernseh- und Zeitungsjournalisten die geplante, von der EU verlangte Befristung gerne aufgegriffen. Über die weiteren Schritte bis zum In-Kraft-Treten des Gesetzes werden "Fahrschule" und die Bundesvereingung der Fahrlehrerverbände die Fahrlehrerschaft aktuell informieren. Wie der Werdegang von Gesetzen aussieht und wie viele Stationen ein Gesetzentwurf durchlaufen muss, schildert die September-Ausgabe der "Fahrschule". Im Oktober-Heft erfahren die Leser dann, wie die Verordnungen entstehen, die im Fahrerlaubnis- und im Fahrlehrerrecht die praktische Umsetzung der gesetzlichen Normen regeln. (dif, 27.08.10)

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