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Fünfjähriger wirft Stein auf Auto: kein Schadensersatz für Autobesitzer

04.08.2017 14:00 Uhr
Fünfjähriger wirft Stein auf Auto: kein Schadensersatz für Autobesitzer
Kinder müssen beaufsichtigt werden. Eine Überprüfung in jeder Minute ist jedoch im Kindergarten nicht möglich und nötig, urteilten die Richter
© Foto: S.Kobold_Fotolia

Wirft ein fünfjähriges Kind einen Stein auf ein Auto, geht der Geschädigte womöglich leer aus.

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Folgenden Fall hatte das Amtsgericht München zu entscheiden: Der Geschädigte hatte seinen Pkw ordnungsgemäß nahe einem Kindergarten geparkt. Ein Fünfjähriger, der dort im Garten spielte, warf einen Stein auf das Auto, wodurch ein Schaden von rund 2.400 Euro entstand. Das Kind selbst konnte aufgrund seines Alters nicht zum Schadensersatz herangezogen werden. Allein durch eine nachgewiesene Aufsichtspflichtverletzung der Erzieherinnen hätte hier ein Anspruch entstehen können.

Das gelang in diesem Fall jedoch nicht. Der Fünfjährige war zuvor noch nie negativ in Erscheinung getreten. Bei einem Kind in diesem Alter und ohne vorherige negative Anhaltspunkte reicht es, wenn in einem Abstand von 15 bis 30 Minuten das Verhalten der Kinder überprüft wird. Das war hier erfolgt. (ctw/tr)

Amtsgericht München
Aktenzeichen 133 C 20101/15 

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