-- Anzeige --

Fußgängerüberweg: Auf die Erkennbarkeit kommt es an

27.04.2018 13:20 Uhr
Fußgängerüberweg: Auf die Erkennbarkeit kommt es an
Das OLG Stuttgart hat entschieden: Es muss erkennbar sein, dass ein Fußgänger einen "Zebrastreifen" tatsächlich nutzen will
© Foto: oooRENAooo/Fotolia

Muss ein Autofahrer schon vorbeugend langsamer werden, wenn ein sich nähernder Fußgänger möglicherweise einen „Zebrastreifen“ queren möchte?

-- Anzeige --

Ein Autofahrer, der auf einen Fußgängerüberweg zufährt, muss seine Geschwindigkeit erst mindern, wenn er erkennt, dass ein Fußgänger dort queren will. Vorher muss er das nicht tun, es gibt dazu keine Regelung in der Straßenverkehrsordnung.

Das heißt zum Beispiel konkret: Geht ein Fußgänger parallel zur Fahrbahn auf den Fußgängerüberweg zu, hat der Autofahrer keine Anhaltspunkte dafür, dass dieser den „Zebrastreifen“ tatsächlich nutzen möchte.

Oberlandesgericht Stuttgart

Aktenzeichen 12 U 193/16

(tra)

-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


www.fahrschule-online.de ist das Online-Portal der monatlich erscheinenden Zeitschrift FAHRSCHULE aus dem Verlag Heinrich Vogel. Diese ist das offizielle, überregionale Organ der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände ist. Im Mittelpunkt der redaktionellen Leistungen stehen die Fragen der Verkehrssicherheit. Technische, wirtschaftliche und verkehrsrechtliche Probleme werden ausgiebig erörtert.

www.fahrschule-online.de bietet ein umfangreiches Internet- Angebot für Fahrschulinhaber und Fahrlehrer mit täglich aktuelle Nachrichten und Produktinformationen sowie Kurzurteile für Fahrschulinhaber und angestellte Fahrlehrer.