Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, wurde ein Autofahrer vom Amtsgericht Hamm wegen verbotener Handynutzung am Steuer zu einer Geldbuße verurteilt. Seinen Angaben zufolge betätigte der Mann jedoch nur den „Home-Button“, um sicherzugehen, dass es wie gewünscht ausgeschaltet sei.
Gegen das Urteil des Amtsgerichts legte der Fahrer daher eine Rechtsbeschwerde ein. Sein ausgeschaltetes Handy habe sich eh nicht benutzen lassen, somit habe er das auch nicht verbotenerweise tun können.
Vor dem Oberlandesgericht Hamm hatte die Beschwerde keinen Erfolg. Auch eine Überprüfung des ein- oder ausgeschalteten Zustands stelle eine Mobiltelefonnutzung dar, stellte das Gericht klar. Die Richter wiesen darauf hin, dass nach obergerichtlicher Rechtsprechung bereits geklärt sei, dass selbst das Ein- und Ausschalten eine Handynutzung darstellt. „Daraus leitet das Gericht ab, dass eine Nutzung des Mobiltelefons nicht voraussetzt, dass dieses eingeschaltet sein muss“, erklärt Rechtsanwalt Frank Böckhaus von der Deutschen Anwaltshotline.
Oberlandesgericht Hamm
Aktenzeichen 1 RB 170/16
(tc)