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Inkasso-Abzocke nach dem Urlaub

15.03.2018 14:59 Uhr
Inkasso-Abzocke nach dem Urlaub
"Drohkulisse" Inkasso: Urlauber sollten sich nach der Rückkehr nicht von dubiosen Briefen einschüchtern lassen
© Foto: Bluedesign/stock.adobe.com

Überzogene Geldforderungen von Inkassobüros und Anwälten aus dem Ausland ärgern Urlauber – und das immer häufiger. Das Goslar Institut und der ADAC sagen, was Autofahrer wissen müssen.

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Einige Zeit nach dem Urlaub kommt ein Schreiben aus dem Reiseland mit einem amtlich wirkenden Briefkopf oder einer Inkassofirma bzw. einem Anwaltsbüro als Absender. In dem Brief werden Kosten für ein Verkehrsdelikt oder einen Unfall in Rechnung gestellt. Hinzu kommen saftige Forderungsgebühren.

Häufig fällt der Betroffene aus allen Wolken. Er ist sich keiner Schuld bewusst - oder kann sich an keinen Verkehrsverstoß erinnern. Doch der Autofahrer liest in dem obskuren Schreiben, er müsse hohe Beträge entrichten, weil er etwas Maut nicht bezahlt oder falsch geparkt habe. Aus einem Parkverstoß, der sonst 20 Euro kostet, werden dann 300 Euro, wie ADAC und Goslar Institut berichten. 

Die Zahl der Abzockopfer geht in die Zehntausende

Kroatien, Italien, Ungarn oder Großbritannien sind oft die Ursprungsländer dieser Abzockversuche, zehntausende Urlauber in diesen Ländern sind jedes Jahr betroffen. Und immer geht es um deutlich höhere Beträge als im deutschen Bußgeldsystem üblich. Diese würden die Grundforderung aufgrund der Forderungsgebühren um ein Vielfaches übersteigen, teilt der ADAC mit. Wenn es überhaupt eine Grundforderung gebe.

Was ist der Grund für diese Abzocke? Ausländische Kommunen dürfen laut Goslar Institut Bußgeldbescheide in Deutschland nach EU-Recht nur verfolgen, wenn es sich um Geldbußen über 70 Euro handelt. Bei einfachen Park- und Mautverstößen zum Beispiel gehen sie leer aus. Deshalb sehen sie im zivilrechtlichen Inkassoweg ihr Heil.

Nur die Grundforderung zahlen, nicht die überzogenen Gebühren

„Dabei erweisen sich die Inkassogebühren jedoch vielfach als massiv überhöht, es fehlen ausreichende Rechtsbehelfserläuterungen und die Grundlagen der Forderungen sind oft schon Jahre alt“, schreibt das Goslar Institut. Der Rat: Überzogene Gebührenforderungen auf keinen Fall begleichen. Bezahlen solle man nur die Grundforderung, also das „Knöllchen“ selbst, wenn es denn berechtigt ist.

(tc)

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