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Italien bestraft Schlafen im Lkw

19.05.2018 10:03 Uhr
Italien bestraft Schlafen im Lkw
Wie in Deutschland, Frankreich und England ist es Lkw-Fahrern auch in Italien verboten, die regelmäßige Wochenruhezeit in der Kabine ihres Fahrzeugs zu verbringen
© Foto: industrieblick/Fotolia

Aufgrund eines Grundsatzurteils des Europäischen Gerichtshofs ist es Fahrern jetzt auch in Italien verboten, die regelmäßige Wochenruhezeit in der Lkw-Kabine zu verbringen. Bei Verstößen drohen empfindliche Bußgelder.

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In Italien ist das Verbringen der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit in der Lkw-Fahrerkabine künftig verboten. Das verkündete jetzt das italienische Innenministerium. Es beruft sich dabei auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 20. Dezember 2017 in Luxemburg (Rechtssache C-102/16), das geurteilt hatte, dass Lkw-Fahrer die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit nicht im Fahrzeug verbringen dürften.

Ein Verstoß gegen die in Deutschland, Frankreich und England bereits geltende Vorschrift wird nun auch in Italien mit einer administrativen Sanktion belegt wird. Bislang war eine entsprechende Strafe nicht vorgesehen. Sollte ein Fahrer dabei erwischt werden, die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit doch in seinem Lkw zu verbringen, gelte diese als nicht eingehalten, hieß es aus dem Ministerium.

Sind die vorgeschriebenen Zeiten im dritten Abschnitt um mehr als 20 Prozent unterschritten, führt dies zu einer Strafe zwischen 425 und 1701 Euro. Dieser Betrag erhöht sich nach Regierungsangaben um ein Drittel, wenn die Vorschrift im Zeitraum zwischen 22.01 Uhr und 6.59 Uhr verletzt wird. Außerdem sind der zeitweise Entzug der Fahrerlaubnis sowie die Verweigerung der Weiterfahrt vorgesehen bis der betroffene Lkw-Fahrer nachweisen kann, dass er die regelmäßige Wochenruhezeit erreicht hat.

Strafen sind vor Ort zu bezahlen

Die Bezahlung der Bußgelder ist direkt beim aufnehmenden Kontrollbeamten zu leisten – sofern der Betroffene nicht eine Kaution hinterlässt oder aber nicht bezahlen will. In letzterem Fall darf das Fahrzeug für maximal 60 Tage beschlagnahmt werden. Bei direkter Bezahlung jedoch ist eine Reduktion der Strafgebühr in Höhe von 30 Prozent vorgesehen.

Das italienische Innenministerium präzisiert, dass ein Verstoß ausschließlich in dem Moment festgestellt werden könne, in dem er begangen werde. Eine nachträgliche Einbeziehung der Daten, die über eine Auswertung des Fahrtenschreibers zu den der Kontrolle vorangegangenen Tagen gewonnen werden könnten, ist nicht zulässig.

(nja/ag)

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