Seit 2010 können Strafen aus fast allen EU-Staaten auch in Deutschland vollstreckt werden. Der ADAC empfiehlt, die Bußgeldbescheide aus dem Ausland nicht zu ignorieren, sondern sie auf Plausibilität zu prüfen und anschließend zügig zu bezahlen. Trifft ein Tatvorwurf nicht zu oder sind Bußgeldbescheide offensichtlich fehlerhaft, rät der ADAC, unverzüglich juristischen Beistand zu suchen und Einspruch einzulegen.
Vollstreckt würden Strafen aus dem EU-Ausland ab einer Bagatellgrenze von 70 Euro (Österreich ab 25 Euro). Diese Grenze gelte für das Bußgeld inklusive der anfallenden Verwaltungskosten, sodass Strafen deutlich unter 70 Euro geahndet werden können. Wer schnell zahlt, umgeht laut ADAC nicht nur die teils hohen Mahngebühren. Bei zügiger Bezahlung der Geldbuße gewähren viele Länder teils stattliche Rabatte. Je nach Land und Art des Verkehrsverstoßes seien bis zu 50 Prozent Nachlass möglich, falls innerhalb bestimmter Fristen bezahlt wird. Besonders großzügig würden sich Frankreich, Großbritannien, Griechenland, Italien, Slowenien und Spanien zeigen.
Fahrverbote nur im jeweiligen Land durchsetzbar
Viele Verkehrsverstöße werden im Ausland deutlich härter bestraft als hierzulande. Wer etwa 20 km/h schneller als erlaubt unterwegs ist, kommt in Deutschland mit bis zu 35 Euro Verwarnungsgeld davon. In Italien werden mindestens 170 Euro fällig, in Norwegen mindestens 420 Euro. Rechtskräftig festgesetzte Bußgelder seien – insofern sie nicht schon hierzulande eingetrieben werden – bei einer Wiedereinreise in das jeweilige Land vollstreckbar, beispielsweise bei einer Verkehrskontrolle. Ist ein Fahrverbot im Ausland fällig, ist es ausschließlich im jeweiligen Land durchsetzbar, teilte der ADAC zudem mit. Die nach dortigen Regeln eingetragenen Punkte würden nicht nach Flensburg gemeldet.
Grundsätzlich skeptisch sollten Autofahrer gegenüber Bußgeldforderungen von privaten Inkassobüros sein und sich hierzu rechtlichen Rat holen. Diese Unternehmen hätten regelmäßig keine Möglichkeit, behördliche Sanktionen zu vollstrecken. Auch Forderungen von mehreren hundert Euro für Parkverstöße in Kroatien, die ein Notar aus Pula verschickt, sollten laut ADAC nicht unwidersprochen bleiben: Der EuGH hat kürzlich festgestellt, dass kroatische Notare hierzu nicht befugt sind. (ts)