Eine vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit rechtfertigt auch ohne Abmahnung eine außerordentliche Kündigung. Das gilt selbst dann, wenn keine Entgeltfortzahlung erschlichen wird. (jlp, 29.11.10) Landesarbeitsgericht Hessen Aktenzeichen 6 Sa 1593/08
Eine vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit rechtfertigt auch ohne Abmahnung eine außerordentliche Kündigung. Das gilt selbst dann, wenn keine Entgeltfortzahlung erschlichen wird. (jlp, 29.11.10) Landesarbeitsgericht Hessen Aktenzeichen 6 Sa 1593/08
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