Es passiert in Deutschland laut Statistik alle halbe Stunde: Ein Autobesitzer muss feststellen, dass sich sein Fahrzeug nicht mehr dort befindet, wo er es abgestellt hat. Gestohlen! Wie der Gesamtverband der Versicherer (GDV) informiert, ging die Zahl der Autodiebstähle 2014 zwar um 4,8 Prozent zurück, doch die Versicherer zahlten an ihre Kunden dennoch mit rund 262 Millionen Euro fast die gleiche Entschädigungssumme aus, wie ein Jahr zuvor. Denn der durchschnittliche Wert der geklauten Pkw stieg auf eine neue Rekordhöhe. Das Goslar Institut gibt Tipps:
Diebe blockieren Funkfernbedienung
Welche Sicherungsmöglichkeiten gibt es? Beim Verlassen des Fahrzeugs sollten keine Wertgegenstände offen im Wagen zurückbleiben. Das gilt sogar für CDs, deretwegen durchaus Scheiben eingeschlagen werden. Wenn möglich sind Navigationsgeräte und die Bedienteile von Autoradios ebenfalls mitzunehmen. Wichtig ist zudem, darauf zu achten, dass Fenster, Türen, Kofferraum und Schiebedach geschlossen sind, selbst wenn man sich nur kurzzeitig vom Auto entfernt, und dass die Autotüren auch tatsächlich verriegelt sind. Denn Autodiebe können inzwischen ohne großen Aufwand mit einem Störgerät die Funktion der Funkfernbedienung blockieren.
Künstliche DNA
Zusätzliche Sicherheit bringen elektronische Alarmanlagen, die bei Bedarf auch nachgerüstet werden können. Aber auch mechanische Sicherungsmaßnahmen wie eine Gangschaltungs- oder Lenkradsperre sowie die Parkkralle wirken ebenso abschreckend auf Autoknacker, weil sie den Diebstahl erschweren und Zeit kosten. Eine andere moderne Methode ist die sogenannte künstliche DNA: Dabei wird die Fahrzeug-Ident-Nummer chemisch in die Seitenscheiben geätzt. Experten halten es grundsätzlich für ratsam, auf Schutzmaßnahmen mit Aufklebern auf den Seitenscheiben hinzuweisen. Denn so wird ein Fahrzeug uninteressant.
Im Fall der Fälle: Polizei informieren
Doch selbst wer alle Sicherheitstipps beachtet, kann Autodieben zum Opfer fallen. In einem solchen Fall müssen darüber schnellstmöglich Polizei und Versicherung informiert werden. Bei einem geleasten Fahrzeug ist auch der Leasinggeber zu benachrichtigen. Wenn eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen wurde, ersetzt diese den Wiederbeschaffungs- oder Zeitwert des Autos. Wer sich über den vollen Kaufpreis absichern möchte, der kann eine entsprechende Garantie in seine Versicherungspolice mit aufnehmen lassen.
(tc)