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KÜS-Gutachter dürfen jetzt an ECE-Genehmigungen oder an Gutachten zur Erteilung einer ABE mitarbeiten
KÜS darf an Typgenehmigungen mitarbeiten
Das Kraftfahrt-Bundesamt hat die Sachverständigenorganisation KÜS Ende 2011 zum Technischen Dienst benannt. Damit dürfen KÜS-Mitarbeiter Gutachten machen, die für nationale oder internationale Einzel- oder Typgenehmigungsverfahren erforderlich sind, beispielsweise Abgasgutachten, Geräuschmessungen oder Bremsprüfungen.
Der Kooperationspartner des Technischen Dienstes der KÜS ist der TÜV Austria Automotive. Die Sachverständigen bauen mit ihrem neuen Arbeitsfeld auf 20 Jahre Erfahrung in der gesetzlichen Fahrzeugüberwachung auf.
(dif)
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