Treibt ein Viehbesitzer seine Kühe über die Straße zu den Weideflächen, muss er dafür sorgen, dass die Verschmutzungen wieder beseitigt werden. Zwar müssen in einer ländlichen Gegend nicht sämtliche Verfärbungen der Straße beseitigt werden. Jedoch ist es nicht hinnehmbar, die Kuhfladen lediglich mit einer Schippe zu entfernen. (jlp, 30.8.10) Landgericht Köln Aktenzeichen 9 S 217/09