Weil ein Lkw-Fahrer auf der A61 den Mindestabstand zum Vordermann deutlich unterschritten hatte, haben ihn Zivilbeamte des Geschwindigkeits- und Abstandsmesstrupps der Polizeidirektion Neustadt angehalten. Bei der Überprüfung stellten die Beamten fest, dass der Fahrer ein beschriebenes Blatt war. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung vor drei Jahren war der Mann bereits ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs gewesen und von einem Gericht verurteilt worden.
Doch von Einsicht keine Spur: Bei der aktuellen Kontrolle war der Berufskraftfahrer nach wie vor ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs, obwohl das Auslesen der Fahrerkarte und des Massenspeichers des Fahrzeugs regelmäßige Fahrten nachwiesen. Aus Flensburg erhielt die Polizeidirektion Neustadt zudem die Info, dass das Fahrerlaubnisregister des dreisten Fahrers mittlerweile 35 Punkte aufweist, wobei bereits bei acht Punkten die Fahrerlaubnis entzogen wird. Dem Dauersünder und seinem Arbeitgeber drohen nun strafrechtliche Konsequenzen.
(ms)